Erbrecht / Pflichtteil
Ihr Erbrechts-Spezialist
Rechtsanwalt Mag. Gerhard Angeler in Baden bei Wien
Das Erbrecht umfasst Regelungen der Vermögensnachfolge (Testament, Schenkungsfall auf den Todesfall, etc.). Wenn man seine Vermögensnachfolge im Falle des Ablebens regeln möchte, sollte man sich vorher umfassend beraten lassen. Das Erbrecht ist umfangreich und manchmal tückisch. Oft sind dem Normalbürger die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch deren Grenzen, nicht bekannt. Eine diesbezügliche fachliche Beratung lässt einen gewiss sein, dass das Erbe so verteilt wird, wie man es wünscht. Mit einem Testament kann man seine Wünsche für den Ablebensfall meist ausreichend fixieren. Gerne helfe ich Ihnen bei der Umsetzung der von Ihnen gewünschten erbrechtlichen Regelung und errichte Ihr Testament. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Erbschaftsstreit / Pflichtteilsansprüche
Leider ist mit dem Tod eines nahestehenden Menschen oft der anschließende Streit über die Verteilung des Erbes verbunden. Dabei spielen meist auch Emotionen eine große Rolle. Gerade in derartigen Streitigkeiten ist die emotionslose Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken wichtig. Oft lassen sich derartige Streitigkeiten mit professioneller Unterstützung ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung außergerichtlich bereinigen. Sollte aber ein Rechtsstreit unausweichlich sein, kann der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Ihre Rechte entsprechend wahren. Am besten ist es, wenn Sie sich bereits dann an einen Rechtsanwalt wenden, wenn Sie derartige Streitigkeiten befürchten oder diese bereits vorherzusehen sind. Dadurch kann oft ein Eskalieren, welches einer raschen, sachlichen Lösung entgegensteht, vermieden werden. Oft ist es in der emotional angespannten Situation auch einfach entlastend einen verlässlichen rechtskundigen Partner an der Seite zu haben, welcher sich um alles kümmert. Ich unterstütze Sie gerne in dieser schwierigen Situation, vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.