Strafrecht
Ihr Verteidiger in Strafsachen
Rechtsanwalt Mag. Gerhard Angeler in Baden bei Wien
Jedem kann einmal eine Dummheit passieren oder eine Straftat zur Last gelegt werden, welche er nicht begangen hat. Manchmal hat diese leider auch strafrechtliche Konsequenzen. Bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens gibt es aber Möglichkeiten, die Einleitung eines Strafverfahrens zu verhindern. Auch besteht unter gewissen, sehr engen Voraussetzungen die Möglichkeit, strafbefreiend von einer Tat zurückzutreten.
Sie haben eine Straftat begangen bzw. werden einer Straftat bezichtigt?
Haben Sie eine Straftat begangen (z.B. etwas in einem Kaufhaus mitgenommen und nicht bezahlt, etc….) sollten Sie sich umgehend an den Rechtsanwalt/Verteidiger Ihres Vertrauens wenden. Manchmal kann man dadurch strafrechtliche Sanktionen verhindern. Keinesfalls sollten Sie darauf zuwarten, bis die Behörde Ermittlungen gegen Sie einleitet. Dann ist es oft schon zu spät.
Gleiches gilt, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, welche Sie Ihrer Meinung nach nicht begangen haben.
Nachdem es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt ist für die Verteidigung eines Klienten dessen uneingeschränktes Vertrauen unabdingbar.
Es ist wichtig, dass der Klient dem Rechtsanwalt/Verteidiger seines Vertrauens alles erzählt. Was davon dann in das Verfahren Eingang findet und welche Dinge für die erfolgreiche Verteidigung notwendig sind, legt der Rechtsanwalt/Verteidiger mit seinem Klienten gemeinsam fest. Nicht immer lässt sich eine Bestrafung vermeiden, aber das Strafausmaß und die Art der Strafe können einen wesentlichen Unterschied ausmachen. Sie haben die Gewissheit, dass Ihnen geholfen werden kann. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Opfervertretung
Opfern von Straftaten stehen meist entsprechende Schadenersatzansprüche gegen den Täter zu.
Um die Rechte der Opfer entsprechend zu wahren, ist es zweckmäßig, für diese im Rahmen der sogenannten Privatbeteiligung im Strafverfahren gegen den Täter einzuschreiten. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Schadenersatzansprüche auch zivilgerichtlich geltend zu machen.
Ich unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen und Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche – vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.