Verlassenschafts-abhandlung
Im Falle des Ablebens einer nahestehenden Person sind die Hinterbliebenen oft schon mit der Situation an sich überfordert. Wenn es dann noch darum geht, meist relativ kurz nach dem Ableben auch noch Entscheidungen über den Nachlass der verstorbenen Person zu treffen, lassen sich viele zu voreiligen Entscheidungen hinreißen, nur damit die Sache vermeintlich abgeschlossen wird.
Eine eingehende rechtliche Beratung vor der Abgabe irgendwelcher Erklärungen in der Verlassenschaft ist sehr wichtig, da manche Erklärungen (z.B. Erbantrittserklärung) nicht mehr widerrufen werden können.
Auch können Entscheidungen die Haftung für die Schulden des Verstorbenen betreffend teils nicht mehr geändert werden, z.B. die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung. Es ist auch nicht - wie von vielen Leuten angenommen - unbedingt notwendig, dass Sie den vom Gericht als Gerichtskommissär bestellten Notar (welcher die Todesfallaufnahme macht) mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung betrauen. Sie können auch den Anwalt Ihres Vertrauens mit der schriftlichen Abhandlung der Verlassenschaft beauftragen.
Wenden Sie sich im Falle des Ablebens einer nahestehenden Person möglichst rasch an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Im Falle des Ablebens einer nahestehenden Person sind die Hinterbliebenen oft schon mit der Situation an sich überfordert. Wenn es dann noch darum geht, meist relativ kurz nach dem Ableben, auch noch Entscheidungen über den Nachlass der verstorbenen Person betreffend zu treffen, lassen sich viele zu voreiligen Entscheidungen hinreißen, nur damit die Sache vermeintlich abgeschlossen wird.
Eine eingehende rechtliche Beratung vor der Abgabe irgendwelcher Erklärungen in der Verlassenschaft ist aber sehr wichtig, da manche Erklärungen (z.B. Erbantrittserklärung) nicht mehr widerrufen werden können.
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